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Kindergeld und 800+ gleichzeitig — kann man beide Leistungen beziehen?
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Kindergeld und 800+ gleichzeitig — kann man beide Leistungen beziehen?

Kann ein in Deutschland arbeitender Neuankömmling gleichzeitig Kindergeld und 800+ erhalten? Die Antwort: nicht in voller Höhe. Wir erklären die EU-Koordinierungsregeln.

3 min czytania

Das ist eine der häufigsten Fragen von Neuankömmlingen, die in Deutschland arbeiten und deren Kinder in Polen leben: Kann man gleichzeitig Kindergeld aus Deutschland und 800+ aus Polen beziehen? Die kurze Antwort: nicht in voller Höhe — und zwar aufgrund der EU-Vorschriften zur Koordinierung von Familienleistungen.

Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2026?

Seit 2024 beträgt das Kindergeld 255 EUR pro Kind monatlich — unabhängig davon, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Kind handelt. Das entspricht etwa 1.100 PLN zum Umrechnungskurs (bei 4,30 PLN/EUR).

Zum Vergleich: Das 800+ für Neuankömmlinge beträgt 800 PLN.

Das Kindergeld ist also höher als 800+, sowohl absolut als auch prozentual.

Das Koordinierungsprinzip für Familienleistungen in der EU

Die EU regelt klar, wer und aus welchem Land Familienleistungen erhält, wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet. Das Prinzip ist einfach:

Das Land, in dem der Elternteil arbeitet = das Land mit Vorrang.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten:

  1. Deutschland ist das Land mit Vorrang und zahlt das Kindergeld in voller Höhe (255 EUR)
  2. Polen als Land des Wohnsitzes der Kinder ist das Land der zweiten Priorität
  3. Polen berechnet die Differenz: 800 PLN − 1.100 PLN = −300 PLN → Polen zahlt keinen Zuschuss

Das bedeutet, dass, wenn Deutschland ein höheres Kindergeld als 800+ zahlt, das 800+ für Neuankömmlinge nicht ausgezahlt wird.

Was passiert, wenn Sie beide Leistungen gleichzeitig beziehen?

Wenn Sie die polnische ZUS nicht über Ihre Arbeit in Deutschland informieren und weiterhin 800+ beziehen, sind Sie zur Rückerstattung der unrechtmäßig bezogenen Leistungen verpflichtet — mit Zinsen. Das Risiko lohnt sich nicht.

Nach Aufnahme einer Arbeit in Deutschland:

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse
  2. Informieren Sie die ZUS/MOPS in Polen über die Änderung
  3. Polen setzt das 800+ aus oder zahlt eine Aufstockung, falls das Kindergeld niedriger wäre

Wie stellt man einen Antrag auf Kindergeld?

Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt — einer Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit, die für Ihren Wohnort in Deutschland zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Formular KG 1 (Antrag auf Kindergeld)
  • Formular KG 51.1 (Kind wohnt in einem anderen EU-Land)
  • Geburtsurkunde des Kindes mit beglaubigter Übersetzung
  • Identitätsdokument
  • Meldebescheinigung
  • Beschäftigungs-/Einkommensbescheinigung

Bearbeitungszeit: In der Regel 4–8 Wochen, bei Kindern in einem anderen EU-Land kann es länger dauern.

Für wen ist das Kindergeld ein wichtiges Thema?

Besonders für:

  • Saisonarbeitskräfte — wenn Sie einige Monate in Deutschland arbeiten, prüfen Sie, ob Ihnen für diesen Zeitraum Kindergeld zusteht
  • Paare, bei denen einer in Deutschland, der andere in Polen lebt — die Koordinierungsregel betrifft Sie direkt
  • Alleinerziehende, die in Deutschland arbeiten — volles Kindergeld und Möglichkeit, zusätzliche Unterstützung (Kinderzuschlag) zu beantragen

Kindergeld und Steuererklärung

Das Kindergeld wird in der Steuererklärung berücksichtigt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob günstiger ist:

  • Kindergeld (255 EUR/Monat) — für die meisten Familien
  • Kinderfreibetrag (steuerliche Absetzung) — für Personen mit sehr hohem Einkommen

Die günstigere Option wird automatisch angewendet — Sie müssen nichts zusätzlich tun.


Haben Sie Fragen zum Kindergeld oder anderen Leistungen für Neuankömmlinge in Deutschland? Schreiben Sie uns: kontakt@deutscheVersicherungen.de

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