Ungerechte Arbeitsvermittlungen in Deutschland — wie kann man sich wehren? Ein Leitfaden für Neuankömmlinge
Ungerechte Arbeitsvermittlungen für Neuankömmlinge in Deutschland: illegale Lohnabzüge, Arbeit ohne Vertrag, niedrige Vergütung. Wie erkennt man Betrug und wo findet man Hilfe?
Leider gibt es unter den Vermittlungen, die Neuankömmlinge für Arbeit in Deutschland rekrutieren, auch unseriöse Anbieter. Wir erklären, wie man Betrug erkennt, welche typischen Methoden unehrliche Vermittlungen anwenden und wo man Hilfe findet.
Warnsignale — Rote Flaggen
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn:
- Die Vermittlung eine Vermittlungsgebühr verlangt — in Deutschland ist dies für Arbeitnehmer ILLEGAL (§ 296 SGB III)
- Kein schriftlicher Vertrag vor der Abreise nach Deutschland vorliegt
- Sich die Bedingungen nach der Ankunft ändern ("Wir hatten doch etwas anderes vereinbart...")
- Die Vermittlung keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (AÜG-Erlaubnis) hat — prüfen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit
- Gehaltsversprechen deutlich über dem Marktniveau liegen (z.B. 25 EUR/Stunde für einfache körperliche Arbeit)
- Unklare Informationen über den eigentlichen Arbeitgeber
- Druck zur schnellen Unterzeichnung des Vertrags ausgeübt wird
Typische Methoden unehrlicher Vermittlungen
1. Illegale Lohnabzüge
Vermittlungen erheben oft unzulässige Gebühren:
- Für Unterkunft (über Marktpreise — z.B. 600 EUR/Monat für ein Bett in einem 8-Bett-Zimmer)
- Für Transport zur Arbeit (auch wenn Sie nicht darum gebeten haben)
- Für gesetzlich vorgeschriebene Arbeitskleidung
- Für "Verwaltung" des Vertrags
- Für von der Vermittlung aufgezwungene Verpflegung
Legal ist: Ein Abzug für Unterkunft, wenn Sie selbst darum gebeten haben und ein schriftlicher Mietvertrag mit marktüblicher Rate vorliegt.
Illegal ist: Jeder Abzug, dem Sie nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, oder der den Marktwert der Dienstleistung übersteigt.
2. Scheinselbstständigkeit
Die Vermittlung bittet Sie, ein Gewerbe anzumelden und Rechnungen zu stellen, anstatt einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Wenn Sie faktisch wie ein Festangestellter arbeiten (feste Arbeitszeiten, Anweisungen des Vorgesetzten, keine Möglichkeit der Ablehnung) — ist dies illegal.
Folgen: Das Finanzamt kann die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für den gesamten Zeitraum anordnen.
3. Arbeit ohne Sozialversicherungsmeldung (Schwarzarbeit)
Die Vermittlung beschäftigt Sie "schwarz" — zahlt bar, führt keine Beiträge ab. Sie haben keine Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung.
Risiko: Bei einem Arbeitsunfall — Sie sind ungeschützt!
4. Falsche Versprechen bezüglich der Art der Arbeit
"Büroarbeit" entpuppt sich als schwere körperliche Arbeit in einer Fabrik. "Büroreinigung" ist Arbeit auf einer Baustelle ohne entsprechende Sicherheitsqualifikationen.
5. Vorenthalten von Dokumenten
Absolut illegal — Die Vermittlung darf Ihren Reisepass, Personalausweis oder Führerschein NICHT einbehalten.
Wo findet man Hilfe?
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) / Zoll
Spezialeinheit des Zolls zur Bekämpfung von Missständen auf dem Arbeitsmarkt. Melden Sie:
- Schwarzarbeit
- Nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
- Illegale Lohnabzüge
- Arbeit ohne AÜG-Erlaubnis ☎ Hotline: 0800 72 74 357 (kostenlos)
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Prüfen Sie, ob die Vermittlung eine AÜG-Erlaubnis hat, oder melden Sie Unregelmäßigkeiten.
Arbeitsgericht
Geltendmachung ausstehenden Gehalts — das erste Verfahren ist kostenlos. Sie haben 3 Jahre Zeit für Vergütungsansprüche.
Gewerkschaft
- IG Metall (Metall, Automobil)
- IG BAU (Bau)
- ver.di (Dienstleistung, Handel, Logistik)
- NGG (Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung) Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlose Rechtshilfe an.
Konsulat Ihres Herkunftslandes in Deutschland
In Notsituationen — insbesondere bei Dokumentenentzug oder Sicherheitsgefährdung.
Was tun? Schritt für Schritt
- Dokumentieren Sie alles — bewahren Sie Gehaltsabrechnungen, schriftliche Verträge, SMS, E-Mails auf
- Berechnen Sie die zustehende Vergütung — vergleichen Sie mit dem Mindestlohn und dem Vertrag
- Legen Sie Einspruch ein, wenn Sie einen Bescheid über Abzüge erhalten haben
- Kontaktieren Sie das Arbeitsgericht oder eine Gewerkschaft
- Melden Sie es beim FKS, wenn Sie Schwarzarbeit vermuten
Haben Sie Probleme mit einer Arbeitsvermittlung? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten. Schreiben Sie an: kontakt@DeutscherkieVersicherungen.de
Häufig gestellte Fragen
1. Illegale Lohnabzüge
2. Scheinselbstständigkeit
3. Arbeit ohne Sozialversicherungsmeldung (Schwarzarbeit)
4. Falsche Versprechen bezüglich der Art der Arbeit
5. Vorenthalten von Dokumenten
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) / Zoll
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Arbeitsgericht
Gewerkschaft IG Metall (Metall, Automobil) IG BAU (Bau) ver.di (Dienstleistung, Handel, Logistik) NGG (Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung) Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlose Rechtshilfe an. Konsulat Ihres Herkunftslandes in Deutschland
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