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Arbeitnehmerrechte in Deutschland — Was Sie als Pole 2026 wissen müssen
Arbeit in Deutschland

Arbeitnehmerrechte in Deutschland — Was Sie als Pole 2026 wissen müssen

Arbeitnehmerrechte in Deutschland: Mindestlohn 12,82 EUR, 24 Tage Urlaub, Kündigungsschutz, Krankmeldung. Ein Ratgeber für Neuankömmlinge, die 2026 in Deutschland arbeiten.

3 min czytania

Sie arbeiten in Deutschland? Egal, ob Sie einen befristeten Vertrag haben, saisonal oder fest angestellt sind — Ihnen stehen konkrete Rechte zu, die sich aus dem deutschen Arbeitsrecht ergeben. Hier ist, was Sie wissen sollten.

1. Mindestlohn

Ab 2026 beträgt der Mindestlohn 12,82 EUR brutto pro Stunde. Kein Arbeitgeber darf weniger zahlen — auch nicht bei mündlichen Vereinbarungen oder bei Saisonarbeit.

Ausnahmen vom Mindestlohn:

  • Praktikanten — bei Pflichtpraktika im Rahmen von Schule/Studium
  • Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung

Achtung: Wenn der Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt, können Sie die Lohndifferenz vor dem Arbeitsgericht einklagen — auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Verjährung: 3 Jahre).

2. Jahresurlaub

Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche) oder 20 Tage (bei einer 5-Tage-Woche — was der Standard ist).

Viele Branchen haben aufgrund von Tarifverträgen höhere Ansprüche — z.B. Metall- und Elektroindustrie: 30 Tage.

Beschäftigungsdauer im Jahr Urlaubsanspruch
Erste 6 Monate Kein voller Urlaubsanspruch
Nach 6 Monaten Voller Jahresurlaub erworben
Anteilig 1/12 des Urlaubs für jeden Beschäftigungsmonat

Urlaub kann nur bis zum 31. März des Folgejahres ins nächste Jahr übertragen werden.

3. Krankmeldung

Ab dem ersten Tag der Krankheit müssen Sie den Arbeitgeber informieren (telefonisch, per SMS oder E-Mail). Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Tag verlangen — prüfen Sie Ihren Vertrag.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:

  • Während der ersten 6 Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt
  • Nach 6 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse (GKV) = 70% des Bruttoentgelts, für max. 78 Wochen

4. Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, wenn:

  • Sie in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern arbeiten
  • Sie mindestens 6 Monate bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sind

Der Arbeitgeber muss einen Kündigungsgrund haben:

  • Personenbedingte Gründe (z.B. dauerhafte Arbeitsunfähigkeit)
  • Verhaltensbedingte Gründe (z.B. Verletzung von Pflichten)
  • Betriebsbedingte Gründe (Personalabbau)

Kündigungsfristen:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist des Arbeitgebers
Bis 2 Jahre 4 Wochen (zum 15. oder Monatsende)
2–5 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5–8 Jahre 2 Monate
8–10 Jahre 3 Monate
Über 10 Jahre 4–7 Monate

5. Überstunden

Die zulässige Arbeitszeit in Deutschland beträgt 8 Stunden täglich (max. 10 Stunden mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten). Der Arbeitgeber kann Überstunden nur anordnen, wenn dies im Vertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist.

Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Der Arbeitgeber kann Überstunden nicht „vergessen" — Sie haben das Recht, deren Abrechnung zu verlangen.

6. Schwangerschaft und Mutterschutz

Eine schwangere Arbeitnehmerin ist absolut vor Kündigung geschützt (§ 17 MuSchG) — ab dem Zeitpunkt der Information des Arbeitgebers bis 4 Monate nach der Entbindung.

Mutterschutz: Arbeitsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber oder die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld.

7. Wann sollten Sie sich Hilfe holen?

Wenn Sie einen Verstoß gegen Ihre Rechte vermuten:

  1. Kontaktieren Sie die Gewerkschaft — z.B. IG Metall, ver.di, IG BAU
  2. Melden Sie den Fall beim Arbeitsgericht — das erste Verfahren ist kostenfrei
  3. Kontaktieren Sie das Zollamt (FKS) bei Verdacht auf illegale Beschäftigung / Schwarzarbeit

Haben Sie einen Streit mit dem Arbeitgeber? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten. Schreiben Sie an: kontakt@DeutscherkieVersicherungen.de

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