Arbeitnehmerrechte in Deutschland — Teil 2: Urlaub, Krankheit, Kündigung
Detaillierte Arbeitnehmerrechte in Deutschland: Bildungsurlaub, Elterngeld, Kündigung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Abfindung. Praktischer Ratgeber für Neuankömmlinge 2026.
Wir setzen unsere Übersicht der Arbeitnehmerrechte in Deutschland fort. In diesem Teil: Elternzeit, Kündigung mit Abfindung, Mutterschutz, Kurzarbeit und andere Rechte, die nicht jeder kennt.
Elternzeit und Elterngeld
Elternzeit ist eine Auszeit von der Arbeit — das Recht, nach der Geburt eines Kindes für maximal 3 Jahre nicht zu arbeiten. Sie kann flexibel bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.
Während der Elternzeit genießt du vollständigen Kündigungsschutz.
Elterngeld ist die finanzielle Leistung während der Elternzeit:
- Basiselterngeld: 65–67 % des letzten Nettoeinkommens (mind. 300, max. 1.800 EUR/Monat)
- Für 12 Monate (14 Monate, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate nimmt)
- ElterngeldPlus: die Hälfte des Elterngeldes für die doppelte Anzahl an Monaten (mehr Flexibilität)
Antrag: Stelle den Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle deines Landkreises oder deiner Stadt — am besten in den ersten Wochen nach der Geburt. Eine rückwirkende Beantragung für max. 3 Monate ist möglich.
Abfindung
In Deutschland gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Eine Abfindung kannst du jedoch in mehreren Situationen erhalten:
Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer lösen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf — hier wird typischerweise eine Abfindung verhandelt.
- Betriebsbedingte Kündigung (Personalabbau): Bei Gruppenentlassungen gibt es in Deutschland keine gesetzliche Abfindung, aber § 1a KSchG ermöglicht eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr, wenn du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest.
- Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, der eine Abfindung beinhaltet.
Verhandlungsregel: Typische Abfindung = 0,5 Monatsverdienste × Anzahl der Beschäftigungsjahre. Bei einer guten Verhandlungsposition (starken Beweisen für eine unrechtmäßige Kündigung) — kannst du bis zu 1 Monatsverdienst pro Jahr aushandeln.
Bildungsurlaub
Fast jedes Bundesland in Deutschland gewährt das Recht auf Bildungsurlaub — 5 Tage im Jahr (in einigen Bundesländern 10 Tage) für die Teilnahme an anerkannten beruflichen oder politischen Weiterbildungsveranstaltungen.
Der Urlaub ist bezahlt (der Arbeitgeber zahlt wie für den normalen Urlaub). Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Die Kurse müssen von der zuständigen Landesbehörde als „Bildungsurlaub" anerkannt sein. Das ist eine hervorragende Gelegenheit für berufliche Weiterbildungen, Sprachkurse oder politische Bildung.
Kurzarbeit — was ist das?
Kurzarbeit ist ein System, bei dem der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Mitarbeiter verkürzt (z. B. wegen Auftragsmangel), und die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitnehmern Kurzarbeitergeld (KUG) zahlt = 60 % (oder 67 % mit Kindern) des ausgefallenen Nettoentgelts.
Dank Kurzarbeit muss der Arbeitgeber in Krisenzeiten keine Mitarbeiter entlassen — und du behältst deinen Arbeitsplatz und den Großteil deines Einkommens.
Während der COVID-19-Pandemie (2020–2021) hat die Kurzarbeit Millionen von Arbeitsplätzen in Deutschland gesichert.
Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
Schwangere und Frauen nach der Entbindung
- Kündigungsverbot von der Mitteilung an den Arbeitgeber bis 4 Monate nach der Entbindung
- Verbot von Nacht- und Mehrarbeit in der Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn (Lohnfortzahlung), wenn die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen verboten ist
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ≥ 50%)
- Zusätzlicher Urlaub von 5 Tagen jährlich
- Besonderer Kündigungsschutz — Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich
- Recht auf Arbeitszeitverkürzung (wenn der Gesundheitszustand dies erfordert)
Arbeitnehmer im Vorruhestandsalter
- Altersteilzeit — Möglichkeit des schrittweisen Übergangs in den Ruhestand mit Förderung
Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
Mobbing ist in Deutschland eine schwere Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten. Es umfasst systematisches Schikanieren, Ausgrenzen, Zuweisung von Aufgaben unter der Qualifikation oder über die körperlichen Möglichkeiten.
Deine Optionen:
- Dokumentiere jeden Vorfall (Daten, Zeugen, E-Mails)
- Informiere den Arbeitgeber schriftlich
- Kontaktiere den Betriebsrat, falls vorhanden
- Erhebe Klage vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz
- Du kannst Schmerzensgeld für immaterielle Schäden fordern
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