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Autounfall im Ausland — was tun und wie Schadenersatz erhalten?
Kfz-Versicherung

Autounfall im Ausland — was tun und wie Schadenersatz erhalten?

Verkehrsunfall im Ausland (in der EU und außerhalb) — Grüne Karte, Europäischer Unfallbericht, nationale Auskunftsstellen. Wie erhält man Schadenersatz nach einem Unfall im Ausland?

4 min czytania

Ein Autounfall ist immer stressig — im Ausland noch mehr, wenn man die örtlichen Verfahren nicht kennt. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie mit einem in Deutschland zugelassenen Auto einen Unfall hatten — in Polen, der EU oder außerhalb der EU.

Erste Schritte nach einem Unfall im Ausland

Unabhängig vom Land sind die ersten Maßnahmen immer gleich:

  1. Sicherheit: Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, stellen Sie das Warndreieck auf
  2. Verletzte: Rufen Sie medizinische Hilfe (112 funktioniert in der gesamten EU)
  3. Polizei: Im Zweifel über Schuld oder Personenschäden — rufen Sie die Polizei
  4. Dokumentation: Fotos von Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle
  5. Europäischer Unfallbericht (Constat Amiable)

Europäischer Unfallbericht — das Schlüsseldokument

Der Europäischer Unfallbericht (ein beidseitiges blaues Formular) ist in ganz Europa standardisiert. Von beiden Seiten ausgefüllt, wird er zur Grundlage für versicherungstechnische Ansprüche.

Wichtige Regeln:

  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen — bitten Sie um eine Version in einer Ihnen bekannten Sprache
  • Das Ausfüllen des Berichts bedeutet nicht ein Schuldeingeständnis
  • Behalten Sie eine Kopie für sich

Das Formular erhalten Sie in der Regel von Ihrem Versicherer zusammen mit der Police.

Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte)

Die Grüne Karte ist eine internationale Versicherungsbescheinigung — der Nachweis einer im Ausland gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

In der EU und den meisten europäischen Ländern gilt die deutsche Haftpflichtversicherung automatisch, und die Grüne Karte ist formell nicht erforderlich (der Fahrzeugschein genügt). In Ländern außerhalb der EU (z.B. Türkei, Ukraine, Marokko) ist die Grüne Karte jedoch obligatorisch.

Bestellen Sie die Grüne Karte bei Ihrem Versicherer — in der Regel kostenlos, per Post oder online zum Download.

Unfall in Polen mit einem Auto aus Deutschland

Sie haben ein in Deutschland zugelassenes Auto und hatten einen Unfall in Polen:

Wenn Sie der Verursacher waren:

  • Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden in der gesamten EU ab
  • Der Geschädigte in Polen kann seinen Anspruch geltend machen bei:
    • Dem polnischen nationalen Büro (Polskie Biuro Ubezpieczycieli Komunikacyjnych, pbuk.pl) — es vertritt Ihren Versicherer in Polen
    • Oder direkt bei Ihrem Versicherer in Deutschland

Wenn Sie der Geschädigte waren:

  • Sie haben das Recht, Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu fordern
  • In Polen kann der Verursacher bei einer ausländischen Firma versichert sein — Sie reichen den Anspruch direkt oder über einen Korrespondenten (Vertreter ausländischer Versicherer in Polen) ein.

Wie man Schadenersatz nach einem Unfall im Ausland geltend macht — wenn Sie in Deutschland leben

Wenn Sie in Deutschland leben und der Unfallverursacher aus einem anderen EU-Land stammt, haben Sie das Recht, Schadenersatz in Deutschland geltend zu machen, und zwar über:

Die zuständige nationale Auskunftsstelle oder den Korrespondenten:

  • Jeder Versicherer aus der EU muss in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten haben
  • Die Auskunftsstelle (gemäß §§ 8a AuslPflVG): dzr.de — suchen Sie den Versicherer des Unfallverursachers und den Kontakt zum Korrespondenten in Deutschland

Alternativ: Wenden Sie sich an das Deutsche Büro Grüne Karte (DVAG) — es erteilt Auskünfte zu ausländischen Policen.

Unfall außerhalb der EU (z.B. Türkei, Marokko)

Hier ist die Lage schwieriger:

  • Sie müssen eine Grüne Karte mit den entsprechenden Länderkennzeichnungen haben
  • Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Verursachers ist oft schwerer durchzusetzen
  • Ihre Vollkaskoversicherung (falls vorhanden) deckt Schäden am eigenen Auto in den in der Police genannten Ländern ab (Bedingungen prüfen!)

Empfehlung für Reisen außerhalb der EU: Stellen Sie sicher, dass Ihre Vollkaskoversicherung einen Auslandsschutz hat, der auf das Zielland ausgeweitet ist.

Checkliste — Unfall im Ausland

✅ Fotos: alle Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle ✅ Europäischer Unfallbericht — ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben ✅ Polizeidaten und Protokollnummer (falls gerufen) ✅ Zeugendaten ✅ Versicherungsnummer der Haftpflichtpolice des Verursachers und Name des Versicherers ✅ Kontakt zum lokalen Vertreter Ihres Versicherers ✅ Schadensmeldung bei Ihrem eigenen Versicherer innerhalb von 7 Tagen


Hatten Sie einen Unfall im Ausland oder Fragen zum Umfang der Kfz-Haftpflicht? Schreiben Sie uns: kontakt@deutscheVersicherungen.de

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